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HPV-Test und PAP-Abstrich

 Jährliche gynäkologische Krebsvorsorge
Sie haben ab dem 20. Lebensjahr  Anspruch auf eine jährliche gynäkologische  Routineuntersuchung. Ab dem 30. Lebensjahr zuzüglich das Abtasten der Brust. Ebenfalls zur Untersuchung gehört, dass der Arzt /Ärztin  die Gebärmutter und Eierstöcke durch die Bauchdecke abtastet. Diese jährliche Untersuchung ist wichtig, um Krebserkrankungen und andere gynäkologische Erkrankungen auszuschließen.

Die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses (Cervixcarcinom),  auf die nachfolgend eingegangen wird, ist ein wesentlicher Teil der gynäkologischen Vorsorge.

  Weshalb ist die Vorsorge bezüglich des Gebärmutterhalskrebs so wichtig?

Vor der Einführung der regelmäßigen Vorsorge war der Gebärmutterhalskrebs die häufigste bösartige Erkrankung der jungen Frau und annähernd so häufig wie die jährliche Anzahl an Darmkrebserkrankungen der Frau in Deutschland. Durch die Vorsorge wurde diese von knapp 30.000 auf 3.000 reduziert. Die Fälle, die noch auftreten, sind oft auf die fehlende Vorsorge zurückzuführen.

 

  Was ist HPV?


HPV ist ein Virus, das über Schleimhäute und Hautkontakt meist beim Geschlechtsverkehr übertragen wird. Die Mehrzahl aller Männer und Frauen kommen  im Laufe ihres Lebens in Kontakt mit HPV. Es gibt über 100 verschiedene HPV-Typen. Einige können harmlose aber unschöne Genitalwarzen verursachen, andere können Krebs mitverursachen. Die Typen 16 und 18 werden in 70 % der Fälle von Gebärmutterhalskrebs gefunden und sind als Mitauslöser zu sehen.


  Impfung gegen eine  HPV Infektion

Eine Infektion mit HPV verläuft meist ohne Symptome und bleibt häufig unbemerkt. In den allermeisten Fällen heilen HPV-Infektionen selbständig wieder ab. Nur bei jahrelanger Infektion mit HPV können Zellveränderungen entstehen, die sich zu Krebs entwickeln können. Kondome bieten nur teilweise Schutz gegen eine Infektion. Jedoch gibt es eine Impfung, die vor einer Infektion mit den häufigsten Hochrisikotypen schützt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Impfung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr (die Erstimpfung muss jedoch für die Kostenübernahme vor dem 14.  Lebensjahr erfolgen) und sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden .


Jährliche Vorsorge ab dem 20. Lebensjahr


Die Früherkennungsuntersuchung wird Frauen ab dem 20. bis 34. Lebensjahr jährlich als Kassenleistung angeboten. Auch nach einer Impfung ist die Früherkennungsuntersuchung notwendig, da der Impfstoff nicht gegen alle HPV-Typen schützt.  Bei dieser Untersuchung wird ein Abstrich von Muttermund und Gebär-mutterhalskanal entnommen (der sogenannte PAP-Abstrich). Hierdurch können Zellveränderungen festgestellt werden.

Ab dem 35. Lebensjahr - zusätzliche Sicherheit mit dem HPV-Test

Frauen ab 35 Jahren wird alle 3 Jahre eine kombinierte Früherkennungsguntersuchung als Kassenleistung angeboten. Zusätzlich zum PAP-Abstrich wird ein HPV-Test durchgeführt. Während bei dem PAP-Abstrich Zellveränderungen erkannt werden, lässt sich über den HPV-Test feststellen, ob eine Infektion mit einem krebsauslösenden Hochrisikotyp vorliegt. Diese  Kombination aus PAP-Abstrich und HPV-Test kann eine frühere Diagnose von Vorstufen des Cervixcarcinoms ermöglichen. Allerdings ist die Aussage des PAP-Abstriches entscheidend. 

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